Unser Verein

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Vereinssatzung - Vereinssatzung

Ehrenmitgliedschaft

§ 4 Ehrenmitgliedschaft
1 Mitglieder des Vereins, die sich um den Verein besondere Verdienste erworben haben,
können vom Vorstand zu Ehrenmitgliedern ernannt werden.
2 Ehrenmitglieder haben die gleichen Rechte und Pflichten wie die Mitglieder.
3 Sie sind von der Beitragspflicht befreit.

 

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