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Zweck des Vereins
§ 2 Zweck des, Vereins Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke
im Sinne Des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung.
Satzungszweck ist: 1 Pflege und Förderung, des heimatlichen traditionellen Karnevals und des
örtlichen Brauchtums und des Heimatgedankens.
Der Satzungszweck wird verwirklicht durch:Pflege und Förderung von Kontakten zu karnevalistischen
Gesellschaften,Vereinen und Organisationen, Durchführung von Karnevalsveranstaltungen,
Teilnahme an Karnevalszügen.
3 Pflege der Jugendarbeit im Verein (Jugendordnung s. Anhang.)
4 Der Verein ist selbstlos tätig, er verfolgt nicht in, erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke:
Die Mittel des Vereins dürfen nur für satzungsgemäße Zwecke verwendet werden.
5 Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins. Es darf keine Person
durch Ausgaben, die dem Zweck der Körperschaft fremd sind, oder durch unverhältnismäßig
hohe Vergütungen begünstigt werden.
6 Der Verein ist politisch und konfessionell neutral.