Unser Verein

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Vereinssatzung - vereinssatzung

Schlussbestimmung

§ 10 Schlußbestimmungen
1 Im Falle der Auflösung des Vereins gemäß der in § 8 festgelegten

Stimmenmehrheit erfolgt die Liquidation durch den nach § 26 BGB

festgelegten Vereinsvorstand, sofern die Mitgliederversammlung

nichts anderes beschließt.
2 Das nach Beendigung der Liquidation noch vorhandene

Vermögen ist der Alten und Krankenpflege zu übergeben.
3 Bei Auflösung des Vereins bestehende Schulden gehen

zu Lasten der Mitglieder und sind von diesen zu tragen ( §..45. BGB)

4 Der Vorstand ist berechtigt, redaktionelle Änderungen, soweit sie

den Sinn der Satzung nicht verändern, sowie solche, die

behördlicherseits angeordnet werden, vorzunehmen.
5 Datenschutz ist gewährt.
6 Vorstehende Satzungen wurden von der Mitgliederversammlung

am 02.04.95 beschlossen und genehmigt. Sie treten sofort in Kraft.

Die bis dahin gültige Satzung vom 28.03.1981 überarbeitet und

genehmigt am18.01.95 sowie am.02.04.95 verliert damit ihre Gültigkeit.
50354 Hürth-Kendenich, den...02.04.1995

 

 

 

 

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