Zweck des Vereins
§ 2 Zweck des, Vereins
Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne
Des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung.
Satzungszweck ist:
1 Pflege und Förderung, des heimatlichen traditionellen Karnevals und des ört-
lichen Brauchtums und des Heimatgedankens.
Der Satzungszweck wird verwirklicht durch:Pflege und Förderung von Kontakten zu karnevalistischen Gesellschaften,Vereinen und Organisationen, Durchführung von Karnevalsveranstaltungen,
Teilnahme an Karnevalszügen.
3 Pflege der Jugendarbeit im Verein (Jugendordnung s. Anhang.)
4 Der Verein ist selbstlos tätig, er verfolgt nicht in, erster
Linie eigenwirtschaftliche Zwecke: Die Mittel des Vereins dürfen
nur für satzungsgemäße Zwecke verwendet werden.
5 Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins.
Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Körperschaft fremd sind,
oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.
6 Der Verein ist politisch und konfessionell neutral.