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Der Vorstand

§ 9 Der Vorstand

1 Der Vorstand setzt sich wie folgt zusammen:

1. 1. Vorsitzender
2. 2. Vorsitzender
3. 1. Kassierer
4. 2. Kassierer
5. 1. Geschäftsführer
6. 2. Geschäftsführer
7. Vereinspräsident
8. Kommandant Seniorentanzcorps
9. Kommandant Kindertanzcorps
10. Literat
11. Beisitzer
12. Beisitzer

2 Für den erweiterten Vorstand können im Bedarfsfall von den einzelnen Vereinsgruppierungen jeweils ein vertretungsberechtigtes Mitglied hinzugezogen werden.

3 Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB sind der 1. Vorsitzende, der 2. Vorsitzende und der 1. Kassierer, wobei entweder der 1. Vorsitzende gemeinschaftlich mit dem 2. Vorsitzenden oder dem1. Kassierer und der 2. Vorsitzende gemeinsam den Verein vertreten.

4 Die Mitglieder des Vorstandes von Pos. 1 bis Pos. 6 werden von der Mitgliederversammlung in geheimer Abstimmung für 2 Jahre gewählt. Wiederwahl ist zulässig. Nichtanwesende Mitglieder können gewählt werden, wenn ihre schriftliche Einverständniserklärung vorliegt.

5 Gewählt ist, wer mehr als 2/3 der Stimmen der erschienenen stimmberechtigten Mitglieder
erhält.
Wird ein zweiter Wahlgang notwendig, so genügt die einfache Mehrheit.

6 Die Mitglieder des Vorstandes von Pos. 7 bis Pos. 12 werden vom neu gewählten Vorstand
ernannt.

7 Alle Informationen, welche die Vorstandsmitglieder erhalten, unterliegen der
Schweigepflicht.

8 Scheidet ein Mitglied des Vorstandes während der Wahlperiode aus, ist in der nächsten Mitglieder-versammlung eine Ergänzungswahl vorzunehmen.
Für die Zwischenzeit wird vom Vorsitzenden, im Falle seiner Verhinderung oder des Ausscheidens vom Vorstand, eine Ersatzperson bestellt.

9 Dem Vorstand obliegt die Führung des Vereins sowie die Durchführung der von der Mitglieder-versammlung gefaßten Beschlüsse und die Verwaltung des Vermögens sowie der Erlaß von Nebenordnungen.

10 Die Tätigkeit der Vorstandsmitglieder ist ehrenamtlich