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Rechte und Pflichten deer Mitglieder

§ 5 Rechte und Pflichten der Mitglieder

Rechte

1 Das Stimmrecht in der Mitgliederversammlung haben Ehrenmitglieder, aktive und inaktive Mitglieder sowie jugendliche Mitglieder, die das 16. Lebensjahr vollendet haben.

Wählbar in den Vorstand ist jedes Mitglied, welches das 18. Lebensjahr vollendet hat und
mindestens 1 Jahr dem Verein angehört.
3 Alle Mitglieder haben das Recht, dem Vorstand und der Mitgliederversammlung
Anträge zu unterbreiten.

Pflichten
4 Die Mitglieder sind verpflichtet, die Ziele und Interessen des Vereines nach besten Kräften
zu fördern
und zu unterstützen, die Uniformen und sonstiges Vereinseigentum pfleglich zu behandeln.

5 Die Mitglieder haben die Pflicht, die Satzung des Vereins, sowie die von der Mitgliederversammlung gefaßten Beschlüsse einzuhalten.

6 Die Mitgliedsbeiträge sind bei Barzahlung jeweils zu Beginn eines Geschäftsjahres zu
zahlen.
Bei Einzugsermächtigung ist eine halbjährliche oder jährliche Zahlung möglich.

7 Die Mitglieder haben die Pflicht, bei Wohnortwechsel, dieses der Geschäftsstelle
umgehend mitzuteilen.
Sollten sich die persönlichen Verhältnisse ändern, kann dieses eben falls der Geschäftsstelle mitgeteilt werden.